Die Burgergemeinden spielen als öffentliche Gemeinschaft eine wichtige Rolle. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche mit ihren Mitteln Aufgaben im öffentlichen Interesse zu
erfüllen haben. In diesem Zusammenhang bilden sie gegenüber den Gemeinden, den Kantonen und der Eidgenossenschaft eine unabhängige Körperschaft und zwar mit einem Blick ausserhalb dieser
Hierarchie. In dieser Vermittler-Funktion verbinden die Burgergemeinden die Vorteile einer öffentlichen Administration mit derjenigen einer quasi privaten Verwaltung.
Sie verkörpern die historische Erinnerung des Landes und sichern die Beibehaltung unserer lokalen Wurzeln, mit welchen die Bürger unseres Jahrhunderts zunehmend verknüpft sind und welche durch
diese verstärkt werden. Sie bleiben zudem Zeugen und Garant unserer Wurzeln und unserer Traditionen.
Die Walliser Burgschaften spielen durch ihre Grundgüter eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Sie sind Eigentümerinnen von mehr als 120 Alpen, vielen Hektaren Weinbergen und 80% des kantonalen
Waldes. Die Burgerschaften leisten gleichzeitig einen sozialen und kulturellen Beitrag.
Zur Zeit leben ein Drittel der Bevölkerung an ihrem Burgerort und nicht selten wird ein Gesuch um Erhalt des Burgerrechtes gestellt.
Die Burgschaften, die ihre Verwaltung selbst bestellen wollen, können einen Burgerrat ad hoc ernennen. 53 Burgschaften haben diese Wahl getroffen. In den Örtlichkeiten ohne Burgerrat verwaltet
der Gemeinderat die Güter der Burgschaften. Das Recht zur Existenz der Burgschaften ist nun in der Verfassung verankert worden. Aktuell, im Rahmen der Fusion der Munizipalgemeinden, bleiben die
meisten Burgerschaften unabhängig und neue Burgerräte werden gebildet, was die Verbundenheit der Burger zu ihren Wurzeln beweist.
Dies und noch Anderes zeigt das Interesse gegenüber den Burgergemeinden, ihre Lebhaftigkeit und ihre Rolle, unterschiedlich aber notwendig.